Die ECHA, das „Europäische Amt für chemische Stoffe“, wahlweise auch „Europäische Chemikalien-Agentur“, macht dieser Tage mit einer Meldung auf sich aufmerksam, deren Tragweite sich mittelbar auch auf den Aktionsradius der Angler erstreckt. Ganz erheblich sogar: Wenngleich die europäische Anglerschaft für die behördlichen Entscheidungsträger nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben dürfte,  so sind es gerade die Angler, die die volle Wucht der potentiellen Einschränkungen und mutmaßlichen Verbote zu spüren bekommen dürften.

Was hier in der Luft liegt, ist nicht weniger als eine behördlich-forcierte und sukzessive Blei-Abschaffung für den gesamten europäischen Raum, das nunmehr auf Grundlage einer Initiative der ECHA seinen behördlichen Gang gehen soll. Das kann dauern, ändert aber nichts daran, dass der Stein – Verzeihung: das Blei – durch den jüngsten Vorstoß der ECHA einmal ins Rollen gebracht wurde.

Blei auf dem Prüfstand: Anglerschaft befürchtet Blei-Abschaffung -

Blei erstmals auf REACH-Liste eingetragen

Der Reihe nach: Wie das englische Fachmagazin „Angling International“ berichtete, hat sich ebendiese ECHA nunmehr dafür stark gemacht, „Blei“  auf die Liste der gesundheitsgefährdenden Stoffe zu setzen, um Arbeiter und die Umwelt zu schützen (Quelle: Angling International.com). Auf Empfehlung der ECHA sollen dieser sogenannten REACH-Liste 8 Stoffe hinzugefügt werden. Blei ist einer davon. Es wird in der höchsten Prioritätsstufe – der Stufe 1 – eingeordnet.

Blei auf dem Prüfstand: Anglerschaft befürchtet Blei-Abschaffung -

Dabei könnten die Auswirkungen einer entsprechenden Eintragung verheerend sein: Für jeden der Stoffe ist nunmehr eine genaueste chemische Überprüfung mit Blick auf etwaige Gesundheits- bzw. Umweltgefährdungen angezeigt. Wenn der Empfehlung der ECHA im Zuge einer genauen Überprüfung stattgegeben wird, dann ist mit der Listeneintragung die behördliche Voraussetzung dafür geschaffen, die Verbreitung dieser Substanzen zu überwachen und einzuschränken, wobei diese Einschränkungen bis hin zum Verbot durch die europäische Kommission reichen können.

Schwerwiegende Entwicklungen: Blei als Wirtschaftsfaktor

Dabei betreffen uns Angler die mutmaßlichen Folgen einer Eintragung auf der REACH-Liste sowohl mittelbar als auch unmittelbar: Wie Angling International schreibt, ist die Initiative in andere „geplante oder bereits angelaufene Regulierungs-Prozesse“ (Quelle: Angling International.com) eingebunden. Dass unlängst auch das Blei dieser Bewährungsprobe ausgesetzt worden sei, zeige nicht nur eine gewisse Dringlichkeit der Maßnahmen an, sondern auch die logistische Tragweite, mit der sich die Industrie im Falle einer weiteren Veranlassung von Restriktionen zu arrangieren hat.

Auf den administrativen Aufwand, der damit einhergeht, müssten sich sowohl Industrie als auch die Behörden gleichermaßen einstellen. Sonderanträge und schwierige Genehmigungsverfahren, die der industriellen Verwendung von Blei vorausgehen würden, wären die schwerwiegende Folge (Quelle: Angling International.com). Ganz zu schweigen von der logistischen Herausforderung, das Blei für die Vertriebswege gangbar zu machen, an deren Ende der Angler steht.

Blei auf dem Prüfstand: Anglerschaft befürchtet Blei-Abschaffung -

Was für die Industrie mit administrativen Herausforderungen einherginge, das schürt in weiterer Folge mitunter die Befürchtung einer sukzessiven Bleiabschaffung im Zuge der erschwerten Bereitstellung von Blei. Das englische Fachmagazin Angling International äußert sich sehr besorgt um die potentiellen Folgen:

Solch eine Schritt würde enorme Widerhall-Effekte für die Angel-Industrie, in der die Benutzung von Blei weit-verbreitet ist, nach sich ziehen.

Grund zu Hoffnung? Einspruchs-Fenster wird finaler Entscheidung vorangestellt

Fürwahr: Was durch die jüngste Initiative der ECHA angezeigt wurde, bedeutet für viele Angler potentiell schlechte Nachrichten. Allein: Es gibt auch Grund zur Hoffnung. Den behördlichen Weg zu gehen, bedeutet auf europäischer Ebene nämlich auch: Die berechtigte Sorge und enorme Fallhöhe, die damit für die Angler verbunden sein kann, wird einstweilen durch eine 3-monatige Prüf-Frist aufgefangen, die der finalen Entscheidungs-Instanz vorangestellt ist.

Blei auf dem Prüfstand: Anglerschaft befürchtet Blei-Abschaffung -

Mit anderen Worten: Bevor der Vorschlag der ECHA endgültig bei der Europäischen Kommission eingereicht wird, haben die EU-Mitgliedsstaaten ein entsprechendes Beratungs-Zeitfenster mit der Option, etwaige Interventionen einzuberufen – und den Fortgang der Ereignisse zugunsten der Angler zu beeinflussen. Erst nach Ablauf dieser 3 Monate werden die Ergebnisse der EU-Länder zusammengetragen, woraufhin eine endgültige Empfehlungsliste gefährdender Substanzen eingereicht- und eine Entscheidung gefällt wird. Es bleibt also spannend – während sich die Experten-Gremien der Länder bereits zusammenfinden.

Blei auf dem Prüfstand: Anglerschaft befürchtet Blei-Abschaffung -

In unser aller Interesse können wir dir versichern: Wir halten dich auf dem Laufenden! Was wir jetzt schon sagen können: Ungeachtet des Ausgangs des Verfahrens ist angezeigt, sich mit dem Gedanken an bleifreie Alternativen zum Karpfenangeln anzufreunden – ob man nun möchte, oder nicht.

Die gute Nachricht immerhin: Es gibt sie bereits. – Und Übrigens: Sollte die allmähliche Blei-Verbannung tatsächlich Gestalt annehmen, so ist für die Europäische Komission angezeigt, alles daran zu setzen, „die Bemühungen zur Substituierung von Blei durch technische und ökonomische Tragbare Alternativen voranzutreiben.“ (Quelle: Angling International.com). Mit anderen Worten: Man forscht bereits an Alternativen. Bis das allerdings erreicht würde, gehe es darum, „die Risiken für Mensch und Umwelt so gering zu halten, wie möglich“(Quelle: Angling International.com).

Blei auf dem Prüfstand: Anglerschaft befürchtet Blei-Abschaffung -

Blei auf dem Prüfstand: Anglerschaft befürchtet Blei-Abschaffung -