Dieser Tage erreichten uns in der twelve ft. Redaktion brisante Neuigkeiten, die auch uns als Sprachrohr der etablierten Karpfenangler-Gemeinschaft die Haare im Nacken aufstellen ließ. Konkret geht es hierbei um eine angedachte Gesetzesänderung im Fischereigesetz des Bundeslandes Mecklenburg Vorpommern. Die Folge dieser Änderung könnte auch das Aus für das Karpfenangeln an einer Vielzahl von Gewässern in Mecklenburg Vorpommern bedeuten.
Änderung des Fischereigesetzes
Bei der Änderung des Fischereigesetzes geht es um die Streichung eines bereits bestehenden Satzes, wodurch der Angler- als auch der Fischereiverband ein generelles Aus des Karpfenangelns in Mecklenburg Vorpommern befürchten. Der Gesetzes-Satz beinhaltet die Erlaubnis des Karpfenbesatzes in den regionalen Gewässern:
„Als heimisch gilt eine wildlebende Fischart auch, wenn sich verwilderte oder durch menschlichen Einfluss eingebürgerte Fische der betreffenden Art hier in freier Natur und ohne menschliche Hilfe über mehrere Generationen als Populationen erhalten.“
Durch das Herauslöschen dieser Formulierung befürchten die Vertreter der Angler und Fischer die Erschaffung einer Grundlage für das generelle Verbot von Besatzmaßnahmen in Bezug auf den Karpfen. Da der Karpfen weder eine Bedrohung für andere Arten von Fischen oder Wasserpflanzen darstellt und zudem auch nicht als zugewanderte oder invasive Art gilt, würde dem Besatz-Verbot desselbigen keine rechtliche Grundlage zu Füße liegen.
Für viele Vereine und Gemeinden hat der Karpfen zudem einen hohen emotionalen Stellenwert, der ihr Leben und vor allem die Angelei mit geprägt hat. Dies spiegelt sich auch in seiner Funktion als Wappentier wieder.
Die Erklärung des Agrarministeriums
Auch nach der Anhörung des Fischerei- und Anglerverbandes ließ sich das Ministerium nicht von der anvisierten Streichung des Gesetzes-Passus abbringen. Ganz im Gegenteil, das Ministerium sieht keine Entstehung einer neuen Rechtsgrundlage, wodurch ein Besatz von Karpfen generell verboten werden könnte. Diese Streichung dient lediglich der „Entbürokratisierung“. Der Besatz einer Art in einem bestimmten Gewässer ist zudem immer anhand der Vorgaben zur Hege zu überprüfen.
Fazit der Redaktion
Es bleibt abzuwarten, ob die Streichung am Ende des Tages durchgeführt wird und welche Folgen sie für uns Karpfenangler mit sich bringt. Hervorzuheben ist hierbei der schnelle und kompetente Einsatz der Fischerei- und Anglerverbände, welche stets darum bemüht sind, die Interessen aller zu wahren.
Deine Meinung ist gefragt
Was ist deine Meinung zu diesem Thema? Schreib uns gern eine E-Mail an redaktion@twelvefeetmag.de und teile uns mit, wie du die mögliche Streichung und die damit verbundenen Folgen zur Änderung des Fischereigesetzes empfindest!
Quelle: Schweriner Volkszeitung, Artikel vom 20.03.2024, „Neues Gesetz in MV: Aus fürs Karpfen-Angeln?“ von Uwe Reißenweber