Das Karpfenangeln ist immer in Bewegung. Und das ist auch grundsätzlich erstmal gut so. Manch einer geht sogar so weit, zu sagen, dass Stillstand Rückschritt sei. Ob man diese Meinung teilt, oder nicht – unstrittig ist: Veränderte Gewohnheiten bringen veränderte Rahmenbedingungen mit sich – wobei die Wechselwirkungen groß und die Übergänge fließend sind.
Diese Wechselwirkungen sind die Meilensteine, die den Aktionsradius des Karpfenangelns abstecken. Und mit diesem Radius stehen und fallen die Regularien – und damit auch die Verbote.
Von Ursache und Wirkung – Das Ende der Freiheiten am Salagou?
Was uns zum eigentlichen Punkt führt: Verbote kommen in der Regel nicht von Ungefähr, wobei es nicht Gegenstand dieses Beitrages sein soll, über die mutmaßlichen Ursachen für die Verbote zu sinnieren. Jedenfalls sind diese Verbote oftmals hausgemacht. Die diesbezüglichen Meldungen zum Karpfenangeln am Lac du Salagou, dem berühmten See in Frankreich, signalisieren durchaus eine gewisse Dringlichkeit: Wie die Betreiber des Instagram-Accounts salagoucarpe unlängst mitteilen – ist das Angeln am See nunmehr weiteren Regularien unterworfen, die gerade uns Karpfenangler einschränken.
Die Regularien am Salagou – das sagt salagoucarpe.com
Ein Auszug der offiziellen Seite der See-Betreiber bestätigt dies und gibt Auskunft über das raumgreifende Ausmaß der Verbote. Der Hinweis, dem sie der Liste der Verbote voranstellen, vermittelt eine Vorstellung der Alarmbereitschaft – und davon, dass diese Alarmbereitschaft die Kehrseite eines Appells an ein verantwortungsvolles Handeln am Wasser ist. Es folgt der ins Deutsche übersetze Original-Auszug aus dem Regelwerk zum Salagou-Angeln (Übersetzung der Redaktion):
Angler sind immer auch Naturschützer und als solche verantwortlich für die Bewahrung und Hütung der Gewässer und ihrer Umwelt. Wir bitten Sie daher, mit gutem Beispiel voranzugehen und die geltenden Vorschriften und insbesondere die folgenden Regeln zu respektieren:
- Camping ist verboten
- Das Nachtangeln auf Karpfen ist vom 1. Januar bis 21. April nur vom Ufer aus und vom 1. Juni bis 31. Dezember auf dem gesamten See gestattet.
- Zwei Teile des Sees werden vom 1. Januar bis Donnerstag, 21. April und vom 1. Juni bis 31. Dezember als temporäre Reservate (Naturschutzgebiete) ausgewiesen: Die Anse des Vailhés und der Strand von Clermont L’hérault
- Ein Teil des Sees ist als dauerhaftes Reservat ausgewiesen (La reedlière d’Octon).
- Das Ausbringen der Schnüre ist nur bis zu einer Distanz von maximal 80 Metern gestattet, wobei eine Markierung erforderlich ist.
- Das Angeln vom Boot aus ist reglementiert: Ausschließlich Elektromotoren sind erlaubt.
- Es dürfen keine gefangenen Karpfen in Gefangenschaft gehalten (gehältert bzw. „eingesackt“) oder transportiert werden
- Jedwede Feuer sind verboten
Die Zuwiderhandlung oder Missachtung führt zu einer strengeren Regulierung der Aktivitäten. Im gemeinsamen Interesse aller: Denken Sie außerdem darüber nach, Ihren eigenen Hinterlassenschaften, um die Sauberkeit des Ortes zu gewährleisten. ( Quelle: https://www.salagoucarpe.com/reglement).
Trotz Ernüchterung – Ein positiver Ausblick?
Die Website-Betreiber weisen ferner auf die Sicherstellung der Einhaltung der Regularien durch die konseqente Kontrollen der Guarde de Pêche hin. Trotz aller Einschränkungen, die das Nachtangeln im Zuge des Zelt- und Bivvy-Verbotes mittelbar betreffen: Nach den uns-vorliegenden Informationen wird die Benutzung eines Zeltes als Unterstand und Wetterschutz weiterhin geduldet. Dass dies der Fall ist, sollte Karpfenanglern ein Mahnmal sein, die Gewährung restlicher Freiheiten nicht auf‘s Spiel zu setzen und – hingegen – durch vorbildliches Verhalten entlang der Einhaltung der Gebote verlorengeglaubten Boden wiedergutmachen. Im wahrsten Sinne…Wir harren der Dinge, die da kommen.
Die twelve ft.- Redaktion